__ (GmbH) der […] Hypothekar-Darlehensvertrag vom 29.07.2004 (mit Nachtrag vom 28.05.2008). Dieser sah eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten vor. Sollte A.________, wie dies behauptet wird, tatsächlich die Kündigung dieses Vertrages angedroht habe, hätte er lediglich die Ausübung eines ihm zustehenden obligatorischen Rechts in Aussicht gestellt, was per se nicht rechtswidrig ist. Im Übrigen fehlt dem vom Beschwerdeführer geschilderten Ablauf auch die innere Logik.