Die Liegenschaft am L.________ (Adresse) in N.________, die im Eigentum der F.________ (GmbH) stand, wurde von dieser bereits im März 2009 verkauft. Die gegenüber der Familie A.________ in Zusammenhang mit der Liegenschaft N.________ bestehende Darlehensschuld wurde im Rahmen des Liegenschaftsverkaufs vollständig getilgt. C.________ Behauptung, A.________ habe ihm in den Jahren 2010/2011 mit der Kündigung dieses Kredits gedroht, kann somit nicht stimmen. Was den Kredit für den G.________ (Adresse) anbelangt, bestand zwischen der Familie A.________ und der F.________ (GmbH) der […]