Weiter ist auch nicht nachvollziehbar, wie A.________ resp. die E.________ (AG) für den Fall, dass die F.________ (GmbH) mit den Zahlungen in Rückstand geraten wäre, die angeblichen Zins- und Amortisationsforderungen von wöchentlich CHF 5'000.00 hätten durchsetzen wollen und können, wenn diesbezüglich doch offenbar überhaupt keine schriftlichen Vereinbarungen bestanden. C.________ hat dazu erklärt, A.________ habe ihn „erpresst", indem er ihm mit der Kündigung der Kredite für die Liegenschaften in N.________ und am G.________ (Adresse) gedroht habe. Auch dieses Argument ist nicht nachvollziehbar: Die Liegenschaft am L.___