Mit der Zahlung von CHF 5'000.00 am 29.09.2010 sei das Darlehen samt Zins somit vollständig getilgt gewesen, so Fürsprecher M.________. Der resultierende Überschuss von CHF 3'493.45 sowie die weiteren 12 erfolgten wöchentlichen Zahlungen à CHF 5'000.00 seien in Absprache mit A.________ und auf dessen Weisung als Amortisationszahlung an die Darlehensrestanz aus dem Hypothekar-Darlehensvertrag vom 29.07.2004 (mit Nachtrag vom 28.05.2008) entgegengenommen worden (Klageantwort Fürsprecher M.________ vom 03.04.2013, Art. 14).