Aus welchem Rechtsgrund diese Zahlungen im Einzelnen erfolgten, bleibt jedoch unklar, zumal die F.________ (GmbH) der E.________ (AG) in derselben Zeitspanne auch aus anderen Gründen Geld schuldete. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang insbesondere der Nutzungs-/Mietvertrag über die Liegenschaft I.________ (Adresse) in Bern, demzufolge F.________ (GmbH) ab dem 01.05.2010 einen Mietpreis von jährlich CHF 260'000.00, „zahlbar in wöchentlichen Raten zu Fr. 5'000.- im voraus" zu zahlen hatte.