Zur Begründung kann vorab auf die einlässlichen Darlegungen der Staatsanwaltschaft verwiesen werden, welchen sich die Beschwerdekammer anschliesst: C.________ wurde am 01.04.2019 durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern in dem gegen ihn geführten Strafverfahren als beschuldigte Person zu der Angelegenheit befragt. Gemäss seinen Aussagen seien die wöchentlichen Zahlungen durch ihn und durch seine Ehefrau geleistet worden (Z. 81). Das Geld für die Zahlungen habe aus dem Umsatz der Bar und aus anderen Einnahmen gestammt (Z. 116). Der Abschluss eines schriftlichen Darlehensvertrags mit E.________ (AG) resp.