5 (Adresse) haben wollen. Hinsichtlich der Vermerks «Kredit für Mob. TV, Einrichtung, Zubehör G.________ (Adresse), 23 Whgen, wird bei Erfüllung Kaufrecht abgelöst» sei belegt, dass der Beschuldigte dafür 80 Wochen lang CHF 5‘000.00 verlangt und erhalten habe, somit CHF 400‘000.00 für einen Kredit über CHF 120.000.00. Dies sei Wucher. Dieser Kredit stehe in keinem Zusammenhang mit den aufgezeigten Hypothekardarlehen. Dies sei mit den Buchhaltungsunterlagen des Beschuldigten zu beweisen. Er solle seine Buchhaltung offen legen.