Die E.________ (AG) kaufte diese Liegenschaft im Jahr 2009 für Fr. 2.300.000.-. Ergibt eine beachtliche Rendite von 11,30 % p.a. […]. […] Die Ermittlungen haben auch in seiner bzw. der Buchhaltung der E.________ (AG) stattzufinden und er sowie der Anwalt […] sind zu den Anschuldigungen einzuvernehmen. 4.5 Der Beschuldigte lässt ausführen, das vorliegende Strafverfahren sei ein Racheakt dafür, dass gegen den Beschwerdeführer ein Strafverfahren geführt werde. Die Staatsanwaltschaft habe beim Wirtschaftsstrafgericht Anklage erhoben. Vorgeworfen werde dem Beschwerdeführer die Veruntreuung als berufsmässiger Vermö-