Mit Brief vom 20.10.2010 reklamierte Herr A.________ zudem, dass wöchentlich sogar Fr. 5.385.- gefordert werden und zwar bis 31.12.2012, […]! […] Herr A.________ wurde auch nicht dazu befragt, wieso er meine Honorar-Rechnungen stets von sich wies […]. Im weitern ist klar belegt, dass die F.________ (GmbH) die wöchentlichen Zahlungen von Fr. 5.000.- für den Kredit immer mit dem Stempel F.________ (GmbH) ausführte. Ebenso ist klar belegt, dass die Mieten für die Liegenschaft I.________ (Adresse) in Bern mit ebenfalls wöchentlich Fr. 5.000.- immer mit dem Stempel J.________ (Bar) bezahlt wurden. […] Es gab keine Vermischungen von Zahlungen. Die E._____