Das meiste Mobiliar, TV's usw. in den Studios gehörte ohnehin den Salonbetreiber/innen […]. Nach der Erfüllung des Kaufsrechts wurde auch kein Kredit abgelöst; dies müsste sonst aus der Buchhaltung der E.________ (AG) ersichtlich sein. Die Tilgung samt dem Wucherzins war mit den 80 wöchentlichen Zahlungen vor der Erfüllung des Kaufsrechts schon längstens erfolgt! Zudem ist ja auch nicht geklärt unter welchem Titel die E.________ (AG) die wöchentlichen Zahlungen von Fr. 5.000.- in ihrer Buchhaltung ausgewiesen hat.