Es stellt sich mir hier die Frage, weshalb Herr A.________ zu den […] Anschuldigungen nicht einvernommen und dessen Buchhaltung nicht überprüft wurde […]. Zu den von Herrn A.________ gegen mich erhobenen Anschuldigungen wurde ich x-Mal einvernommen und es wurde auch eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Nun wurde das Verfahren zum Teil eingestellt. Tatsache ist, dass Herr A.________ bzw. die E.________ (AG) am 31.03.2010 Fr. 120.000.- auf das Konto der F.________ (GmbH) […] überwies. Auf der Vergütung ist folgender Vermerk angebracht: „Kredit für Mob.TV, Einrichtung Zubehör G.________ (Adresse), 23 Whgen, wird bei Erfüllung Kaufrecht abgelöst.