3 4.3 Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass sich im Ergebnis kein Straftatbestand erhärten lasse, der eine Anklage rechtfertigen würde. Daher sei das Verfahren gestützt auf Art. 319 Abs. 1 Bst. a StPO einzustellen (vgl. zudem hinten E. 4.7). 4.4 Der Beschwerdeführer führt nicht näher aus, inwiefern die angefochtene Verfügung unrechtmässig wäre. Im Wesentlichen wiederholt er die Argumente in der Anzeige: Es stellt sich mir hier die Frage, weshalb Herr A.________ zu den […]