Zubehör G.________ (Adresse), 23 Whgen, wird bei Erfüllung Kaufrecht abgelöst». Gemäss den Ausführungen des Beschwerdeführers sei dieser Vermerk falsch. Der Kredit von CHF 120'000.00 sei für den Rückbau des Cabarets «H.________» an der I.________ (Adresse) in Bern bestimmt gewesen. Der Beschuldigte habe den Kredit gewährt mit der Auflage, 80 Wochen lang wöchentlich CHF 5‘000.00 (CHF 3'500.00 Zins plus CHF 1'500.00 Amortisation) zurückzubezahlen. Diese Zahlungen habe der Beschwerdeführer dann auch geleistet. Der Anzeige legte er Kopien von 80 Empfangsscheinen für Posteinzahlungen der F.________ (GmbH) an die E.______