4.2 Der Beschwerdeführer reichte am 18. Dezember 2017 eine Anzeige gegen den Beschuldigten wegen Wuchers und Nötigung ein. Dies, nachdem er vom Beschuldigten respektive dessen Unternehmen E.________ AG am 6. November 2015 wegen Veruntreuung, Betrugs etc. angezeigt worden war. Aus den Ausführungen in der Anzeige sowie den Beilagen geht Folgendes hervor: Die E.________ (AG) überwies am 31. März 2010 einen Betrag von CHF 120‘000.00 auf das Konto der F.________ (GmbH) für die der Beschwerdeführer als Geschäftsführer tätig war. Als Zahlungsgrund wurde angegeben: «Kredit für Mob. TV, Einrichtung Zubehör G.__