Der Beschuldigte beantragte am 18. November 2019 was folgt: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers. PROZESSUALE ANTRÄGE: 1. Dem Beschwerdeführer sei eine Kaution aufzuerlegen, welche nach Ermessen des Gerichts die allfällige Prozessentschädigung des Beschwerdegegners abdeckt. Bei nicht rechtzeitiger Leistung der Kaution sei auf die Beschwerde nicht einzutreten. 2. Aus dem Strafverfahren W 18 81 (Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Wirtschaftsdelikte) gegen den Beschwerdeführer seien die vollständigen Akten beizuziehen.