1. Am 17. Oktober 2019 stellte die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen angeblichen Wuchers und Nötigung zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein. Dagegen erhob Letzterer am 26. Oktober 2019 Beschwerde. In ihrer delegierten Stellungnahme vom 6. November 2019 beantragte die Staatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde und verwies zur Begründung auf die angefochtene Verfügung. Der Beschuldigte beantragte am 18. November 2019 was folgt: