Am 9. Juli 2019 und 31. Juli 2019 ersuchte die Staatsanwaltsassistentin beim Regionalgericht erfolglos um Zustellung des am 24. Juni 2019 ergangenen Urteils und des Protokolls der Hauptverhandlung vom 18. Juni 2019. In seinem Schreiben vom 16. September 2019 verlangte der Beschwerdeführer erneut eine Antwort auf sein Gesuch um amtliche Verteidigung. Er habe dieses bereits begründet und die notwendigen Dokumente vorgewiesen. Erneut monierte der Beschwerdeführer ausserdem, dass er während seines Aufenthalts in der Schweiz im Juni 2019 nicht befragt worden sei. Er ersuchte um eine neue Ansetzung eines Einvernahmetermins.