In diesem ersuchte er darum, den Fahndungsauftrag im Verfahren O 14 12557 zurückzuziehen, damit der Beschwerdeführer ungehindert an der gerichtlichen Hauptverhandlung teilnehmen könne. Mit Schreiben vom 16. Mai 2019 stellte die Staatsanwaltschaft den Rückzug in Aussicht. Zudem bat