offensichtlicher Gesetzesverletzung; offensichtlicher Missachtung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes oder des tragenden Grundgedankens eines Gesetzes; groben Ermessensfehlern; klarer und unlösbarer innerer Widersprüchlichkeit; krassem Verstoss gegen den Gerechtigkeitsgedanken (vgl. statt vieler ROHNER, in: St. Galler Kommentar BV, 3. Aufl. 2014, N. 4 ff. zu Art. 9 BV; GUIDON, a.a.O., N. 18 zu Art. 396 StPO).