Wie Letztere selbst darlegt, wurden ihr am 8. November 2019 zahlreiche Extraktionsberichte vorgelegt. Dies macht deutlich, dass die technisch sachgerechte Auswertung eines Mobiltelefons keine einfache Sicherung (von Nachrichten und Anrufprotokollen) darstellt. Vielmehr ergibt sich häufig erst aus den Aussagen von Beteiligten, wo auf einem Gerät nach relevanten – gegebenenfalls grundsätzlich durch den Benutzer gelöschten, aber wieder herstellbaren – Daten zu suchen ist, so dass auch nach einer erfolgten Erstauswertung teilweise weitere elektronische Durchsuchungen sichergestellter Geräte nötig sind.