In der Replik ergänzt er: Mir ist absolut unklar warum das Handy nicht ausgeliefert werden soll. Die Begründung nach Erhalt des Objekts könnten erneut Kontakte zu den mutmasslichen Personen aufgenommen werden ist nicht haltbar. Nach Einzug des Handys wurde bei Swisscom das Handy gekündet und demzufolge aus dem Betrieb genommen. […]. Demzufolge ist ein Zugriff auf diese Nummer (ausser vermutlich durch die Polizei?) für Privatpersonen nicht mehr möglich. Darf ich Sie bitten nun endlich das Objekt an mich zurückzugeben. Sollte dies nicht möglich sein, sehe ich mich gezwungen die Angelegenheit dem Beobachter zu übergeben.