Mit Schreiben vom 8. April 2019 teilte der Beschwerdeführer der Staatsanwaltschaft mit, er habe das sichergestellte Gerät gekauft und der Beschuldigten zum Gebrauch überlassen. Er ersuche um Freigabe, da er die Kosten bisher bezahlt habe und auch weiterhin bezahle, obschon das Gerät nicht mehr in Gebrauch sei. Daraufhin antwortete ihm die Staatsanwaltschaft, das Gerät sei sichergestellt und werde es bis auf weiteres bleiben. Am 31. Juli 2019 ersuchte der Beschwerdeführer