3. Am 27. November 2018 wurde gegen die Beschuldigte wegen Verdachts auf qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Untersuchung eröffnet. Diese ist Teil eines grösseren Verfahrenskomplexes. Anlässlich der Hausdurchsuchung am D.________ (Adresse) und der vorläufigen Festnahme der Beschuldigten wurde am 19. März 2019 das fragliche Mobiltelefon sichergestellt. Mit Schreiben vom 8. April 2019 teilte der Beschwerdeführer der Staatsanwaltschaft mit, er habe das sichergestellte Gerät gekauft und der Beschuldigten zum Gebrauch überlassen.