2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 200.00, werden dem Strafkläger/Beschwerdeführer auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Strafkläger/Beschwerdeführer - dem Beschuldigten, gesetzlich vertreten durch seine Eltern - der Leitung Jugendanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland, Jugendanwältin D.________ (mit den Akten) Bern, 16. Dezember 2019 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: