3. Gegenstand der Einstellungsverfügung ist eine Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten am 22. Juni 2019 im Hauptbahnhof Bern. Nachdem am 2. Oktober 2019 anlässlich der Vergleichsverhandlungen der Jugendanwaltschaft kein den Rückzug des Strafantrags des Beschwerdeführers enthaltender Vergleich abgeschlossen werden konnte und der Beschuldigte auch noch einvernommen wurde, erliess die Jugendanwaltschaft am 8. Oktober 2019 die angefochtene Verfügung (siehe ausführlicher: Einstellungsverfügung S. 1 unten bis S. 2 Mitte).