Mit Schreiben vom 3. Juli 2019 bat die Staatsanwaltschaft das Polizeikommando des Kantons Bern um Zustellung der weiteren Journaleinträge und Gefährdungsmeldungen. 1.7 Mit Schreiben vom 8. August 2019 liess das Polizeikommando des Kantons Bern der Staatsanwaltschaft die weiteren Gefährdungsmeldungen sowie Journaleinträge im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen betreffend die Wohnsituation der Beschwerdeführerin zukommen. 1.8 Am 15. Juli 2019 erliess die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen die Beschwerdeführerin wegen Hausfriedensbruchs. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 5. September 2019 Einsprache.