Diese werde ebenfalls beigelegt. Schliesslich wies das Polizeikommando darauf hin, dass es in der Vergangenheit bereits zu mehreren polizeilichen Einsätzen betreffend die Beschwerdeführerin gekommen sei. In diesem Zusammenhang seien Journaleinträge und mehrere Gefährdungsmeldungen zuhanden der KESB verfasst worden. Falls