__, vertreten durch die Beschuldigten 1 und 2, sowie gegen die verantwortlichen Personen der Kantonspolizei Bern (nachfolgend: Beschuldigte 3) wegen Nötigung, Freiheitsberaubung, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege ein. Die Beschwerdeführerin konstituierte sich als Straf- und Zivilklägerin (Verfahren BM 19 22661). 1.4 Am 4. Juni 2019 eröffnete die Staatsanwaltschaft gestützt auf Art. 309 der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) gegen die drei Beschuldigten eine Untersuchung wegen Nötigung. Gestützt auf Art.