3. Die Kosten des Verfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden dem Beschuldigten/Beschwerdeführer/Gesuchsteller auferlegt. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer/Gesuchsteller - dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsidentin B.________ (mit den Akten) - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Staatsanwältin C.________