94 StPO glaubhaft zu machen. Zunächst einmal hat es der Beschwerdeführer unterlassen, die geltend gemachte Mieterausweisung durch Vorlage von Unterlagen zu belegen. Die Exmission erscheint als blosse Parteibehauptung. Sodann stellt der Vollzug einer Exmission – auch wenn diese kurz vor einem Gerichtstermin stattfindet – für den Betroffenen nicht ohne weiteres einen Entschuldigungsgrund dar, um der Hauptverhandlung in einem nicht sachkonnexen Strafverfahren fernzubleiben.