10 schuldigten bei der […] (vgl. 07 801 004-012). Allein schon aus diesem Grund entbehrt das Argument, der BMW X3 sei dem Eigengut von Frau A.________ zuzurechnen, einer Grundlage. Eventuatiter lässt der Beschuldigte die Herausgabe des BMW X3 im Tausch gegen den am 14.02.2019 herausgegebenen Mercedes-Benz D SL 500 beantragen. Gleichzeitig lässt er den amtlichen Verteidiger dazu ausführen, der fragliche Mercedes-Benz sei dem Alleineigentum von Frau A.________ – und damit einem Dritten im Sinne von Art. 71 Abs. 1, 2. Halbsatz StGB – zuzurechnen.