Die Beschwerde gegen die abweisende Verfügung der Staatsanwaltschaft hat die Beschwerdekammer des Obergerichts mit Beschluss vom 05.06.2019 abgewiesen. Zusammenfassend ist die Beschwerdekammer zum Ergebnis gelangt, dass der durch die Abweisung des Herausgabegesuchs betr. BMW X3 begangene Eingriff in die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit des Beschuldigten verhältnismässig ist. Die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme u.a. über den BMW X3 war gemäss Einschätzung der Beschwerdekammer rechtmässig, weil die Voraussetzungen für die Ersatzforderungsbeschlagnahme nach wie vor erfüllt waren (p. 07 860 095).