4.6 Vorwurf «M.________-Darlehen» Der Gesuchsteller macht – gemäss der Staatsanwaltschaft erstmalig – geltend, das (aktenkundige) Protokoll einer Verwaltungsratssitzung der I.________ AG enthalte ihn entlastende Tatsachen. Das Protokoll sei von G.________ als Verwaltungsratspräsidenten der I.________ AG verfasst und unterzeichnet worden. Diese entlastenden Umstände seien zu wenig beachtet worden, was ein Beleg sei für die Voreingenommenheit des Gesuchsgegners. Es sei ausserdem falsch, dass die Staatsanwaltschaft bei der Führung des Vorverfahrens von der Hypothese der Schuld eines Beschuldigten auszugehen habe.