5.1). Andererseits beantragt er sinngemäss die Berücksichtigung zusätzlicher, bislang nicht aktenkundiger und womöglich entlastender Beweise (Ziffer 5.2 f. betreffend Änderung des Bundesbeschlusses über die Erneuerung des Bürgschafts-Rahmenkredits für die Sicherung eines ausreichenden Bestands an Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge vom 27.06.2007 sowie betreffend Nachtrag la zum Voranschlag 2017, Botschaft über den Nachtragskredit für die Honorierung von Bürgschaften des Bundes aus dem Bürgschafts-Rahmenkredit für die Sicherung eines ausreichenden Bestandes an Hochseeschiffen unter Schwei-