Erst im nachfolgenden Beschwerdeverfahren zeigte sich definitiv, dass auch Rechtsanwalt F.________, nun ausdrücklich plädierend auf Niederlegung des Mandats, in diesem Sinne zu schützen ist und sein Mandat nicht fortgeführt werden soll. Im Weiteren scheint der Gesuchsteller die (wenn überhaupt: suboptimalen) internen Verhältnisse zu vermischen: Erstens wird gegen G.________ – soweit ersichtlich – bis heute nicht ermittelt; er erscheint bloss mittelbar und ohne Namensnennung in Fussnoten des Entwurfs der Anklageschrift. Zweitens geht es bei der hiesigen Überprüfung nicht (oder jedenfalls nicht primär) um die Nähe zwischen G.___