4 4.3 Vorwürfe «Einsetzung von Rechtsanwalt F.________ als amtlicher Anwalt trotz offenkundigem (potentiellem) Interessenkonflikt« und «Ablehnung des Antrages auf Wechsel des amtlichen Verteidigers trotz eindeutiger Rechtslage» Rechtsanwalt B.________ als (seit dem 28. August 2019) neuer Verteidiger ist der Auffassung, dass der vorherige amtliche Verteidiger Rechtsanwalt F.________ niemals als Verteidiger des Gesuchstellers hätte eingesetzt werden dürfen. Die persönliche Nähe zwischen diesem und G.___