Mit einlässlich begründeter Verfügung vom 16. Oktober 2019 widersetzte sich der Gesuchsgegner dem Ausstandsgesuch und übermittelte dieses zusammen mit Aktenkopien der Beschwerdekammer in Strafsachen. Der Gesuchsteller replizierte nach einmalig gewährter Fristverlängerung am 7. November 2019.