Die Messungen und Aufnahmen habe sie im fraglichen Zeitraum zu unterschiedlichen Zeiten in ihrer Wohnung aufgenommen, wenn es jeweils zu übermässigen Geräuschemissionen aus der Wohnung über ihrer eigenen gekommen sei. Die aktenkundigen Protokolle der Schallpegelmessungen zeigen, dass sich die durchschnittliche Lautstärke, insbesondere in der Nacht, im Bereich von ca. 40-50 dB bewegte. Vereinzelt kam es zu Ausschlägen von gegen 60-65 dB (nicht aber den behaupteten 80 oder gar 100 dB). Dies entspricht ungefähr der Lautstärke herkömmlicher Umgebungsgeräusche bzw. der Zimmerlautstärke einer menschlichen Stimme.