3 durchgeführten Schallpegelmessungen ein. Des Weiteren gab sie einen USB-Stick mit Audioaufnahmen, welche sie mit ihrem iPhone aufgenommen habe, zu den Akten. Die Messungen und Aufnahmen habe sie im fraglichen Zeitraum zu unterschiedlichen Zeiten in ihrer Wohnung aufgenommen, wenn es jeweils zu übermässigen Geräuschemissionen aus der Wohnung über ihrer eigenen gekommen sei.