2 weil die Gerichtspräsidentin […], seinerzeit keine böswillige Verleumdungsabsicht erkannte. Das Verfahren jedoch wäre möglicherweise länger gegangen. Meine Anwältin empfahl mir die ,verkürzte' Variante. Damit war die für mich belastende Situation beseitigt gewesen. Dass ich gesundheitliche Probleme habe, ist nichts Neues aufgrund meiner umfangreichen Krankengeschichte, welche niemals eine psychiatrische Behandlung/Erkrankung beinhaltete, und hat mit dem Strafverfahren sowie mit diesem Verfahren nichts zu tun.