Auch aus dem unfalltechnischen Bericht geht hervor, dass sich der Bus vermutlich tatsächlich noch auf dem Fussgängerstreifen befunden hatte, als die Fussgänger hätten queren können. Es bestehen keine Hinweise, dass der Beschuldigte schon früher hätte bemerken müssen bzw. damit hätte rechnen sollen, dass die Fussgängerampel auf Grün war und er deshalb zu einem Zeitpunkt hätte bremsen können, der eine Kollision ganz hätte verhindern können. Gemäss Bericht des unfalltechnischen Dienstes wurde der Bus auf eine Geschwindigkeit von 13.8 km/h beschleunigt.