Auch im Anzeigerapport, der diese Auswertungen würdigt, wird im Übrigen festgehalten, dass der Beschuldigte mit seinem Gelenkbus bei Grün über die Magnetschleife fuhr (vgl. Zusatzblatt Unfallaufnahmeprotokoll). Es ist damit weder strittig noch unklar, bei welcher Schaltstellung der Lichtsignalanlage der Gelenkbus über die Kontaktschleife fuhr. Der scheinbare Widerspruch entstand einzig aus dem Umstand, dass sich der Bericht des unfalltechnischen Dienstes nicht auf die Farbe der Lichtsignalanlage bezog, sondern auf den dargestellten Farbbereich gelb/grün, welcher aber gleichbedeutend mit einem grünen Lichtsignal ist.