Die Beschwerdekammer hat keinen Grund, an der vom Beschuldigten bei Bernmobil eingeholten Auskunft zur Bedeutung der Farbbereiche zu zweifeln. Es liegt auf der Hand, dass die gepunktete Linie den Wechsel vom grünen auf das rote Lichtsignal ankündigt. So liegt dieser gepunktete Bereich zwischen den Farbphasen gelb/grün und gelb/rot und umfasst einen Zeitbereich von lediglich drei Sekunden. Ein solch kurzer Zeitraum passt nur zur Übergangsphase.