Gemäss Auskunft von E.________ entsprechen die auf dem Papier «Auswertung Signalzeitplan» dargestellten durchgezogenen, zweifarbigen Linien gelb und grün dem Grün-Signal beim Normalverkehr und bedeuten «Fahrt». Ist die zweifarbige Linie gelb/grün nicht durchgezogen sondern gepunktet, entspricht es dem Gelb-Signal nach dem Grün-Signal und bedeutet «Halt erwarten». Die Farbkombination gelb/rot entspricht dem Rot-Signal und bedeutet «Halt». Die Beschwerdekammer hat keinen Grund, an der vom Beschuldigten bei Bernmobil eingeholten Auskunft zur Bedeutung der Farbbereiche zu zweifeln.