Die Zeitbereiche der Fahrzeugampel sind immer zweifarbig mit gelb/grün oder gelb/rot gekennzeichnet. Die Linien sind durchgezogen mit Ausnahme eines kurzen gelb/grün gepunkteten Bereichs vor der gelb/roten Linie. Es gibt keine rein gelben, grünen oder roten Linien, weshalb sich die Frage stellt, wann von einem grünen, gelben oder roten Lichtsignal ausgegangen werden muss. Der Anwalt des Beschuldigten reichte zusammen mit seiner Stellungnahme den E-Mail Verkehr mit E.________ (Bernmobil) vom 29. November 2019 als Beweismittel zu den Akten. Gemäss Auskunft von E._