Die Kosten betreffend die Verletzung der Unschuldsvermutung trägt der Kanton Bern. Die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1‘200.00, sind zu einem Viertel, ausmachend CHF 300.00, dem Beschwerdeführer zur Bezahlung aufzuerlegen. Die restlichen drei Viertel, ausmachend CHF 900.00, trägt der Kanton Bern.