um die Verteidigung einer vom Staat zu Unrecht beschuldigten und gegen ihren Willen in ein Strafverfahren einbezogenen Person. Zum anderen sind das materielle Strafrecht und das Strafprozessrecht komplex und stellen insbesondere für Personen, die das Prozessieren nicht gewohnt sind, eine Belastung und grosse Herausforderung dar. Wer sich selbst verteidigt, dürfte daher grundsätzlich schlechter gestellt sein. Dies gilt grundsätzlich unabhängig von der Schwere des Deliktsvorwurfs. Auch bei blossen Übertretungen darf daher nicht generell davon ausgegangen werden, die beschuldigte Person habe ihre Verteidigungskosten selbst zu tragen.