a StPO zu stützen (Nichtanhandnahme wegen eindeutig nicht erfülltem Straftatbestand). Da die Staatsanwaltschaft nicht dargelegt habe, weshalb sie von einem tatbestandsmässigen Verhalten ausgehe, sei zudem sein Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden. Hinsichtlich seiner Beschwer führt er in der Replik sinngemäss aus, indem die Staatsanwaltschaft die Verweigerung einer Entschädigung damit begründe, dass sie den Tatbestand als erfüllt erachte und einzig auf die Verlegung einer Sanktion verzichte, werde ihm ein strafrechtliches Verschulden unterstellt. Dies verletze die Unschuldsvermutung.