2 schwerdekammer Ressourcen gebunden und – sei es bei der Beschwerdekammer oder bei der Beschwerdeführerin – weitere Kosten angehäuft werden. Die Beschlüsse der Beschwerdekammer zieht die Beschwerdeführerin überdies regelmässig an das Bundesgericht weiter (vgl. Urteile des Bundesgerichts 6F_18/2013, 6B_1344/2016, 6B_211/2017, 6B_1156/2018, 1B_488/2019), sodass auch dort Ressourcen gebunden werden.