3. Die hier zu behandelnde Beschwerde reiht sich nahtlos in eine längere Liste von Beschwerden von A.________ ein (BK 13 183, BK 13 223, BK 16 472, BK 16 516, BK 18 446, BK 19 415, BK 19 441). Die Beschwerden folgen fast ausschliesslich demselben Muster: Die Beschwerdeführerin macht Ausführungen zum «Fall B.________», einer Angelegenheit, die Jahre zurückliegt; im Weiteren äussert sie sich in überwiegend unverständlicher – teilweise gar wirrer – Weise zu anderen angeblichen Vorkommnissen, die ihrer Ansicht nach nicht in Ordnung sind. Eine strafrechtliche Relevanz ist dabei nicht im Ansatz erkennbar.